Systemteilnehmer-Prüfungen
Worum geht es?
Seit 01. Jänner 2023 ist die EAK für unabhängige Prüfungen gemäß § 13b Abs. 1 Z 10 AWG 2002 für Systemteilnehmende von Sammel- und Verwertungssystemen im Bereich Elektro- und Elektronikaltgeräte (EEG) sowie Sammelsystemen für Gerätealtbatterien (GBATT) zuständig.
Es wird die 80%-Quote aller unter Vertrag genommenen Mengen bezogen auf die jeweilige Gerätekategorie für Elektro- und Elektronikgeräte sowie Gerätebatterien auf die gesamte Teilnahmemasse aller Sammel- und Verwertungssysteme jeweils innerhalb von drei Jahren überprüft.
Prüfrecht der EAK und der beauftragten Prüfer:innen
Die Prüfungen von Systemteilnehmenden basieren auf den allgemeinen Rechtsgrundlagen des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG), der Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) sowie der Batterienverordnung (BATT-VO).
Die Sammel- und Verwertungssysteme stellen gemäß § 29 Abs 13 AWG 2002 idgF in ihren Verträgen mit den Systemteilnehmenden sicher, dass sowohl der EAK als auch den durch die EAK beauftragten Dritten, den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, ein vollumfängliches Prüfrecht eingeräumt wird und diese zu einer Remote- oder Vor-Ort-Prüfung bei den Systemteilnehmenden befugt sind. Weiters wird durch das jeweilige Sammel- und Verwertungssysteme vertraglich sichergestellt, dass die Systemteilnehmenden sämtliche zur Prüfungsdurchführung notwendigen Unterlagen der EAK und den durch die EAK beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zur Verfügung stellen.
Es ist zu beachten, dass sämtliche Wirtschaftsprüfer:innen den Verpflichtungen zur Verschwiegenheit, Informationsweitergabe, Datenschutz und Gleichbehandlung unterliegen, wie sie in den Rahmenvereinbarungen zwischen der EAK und den jeweiligen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften festgelegt wurden.
Die Verpflichtungen zur Verschwiegenheit und Informationsweitergabe gelten für alle zur Verfügung gestellten Unterlagen und Daten jedoch nicht, soweit damit Verpflichtungen aus Verträgen, Gesetzen, Verordnungen und / oder Bescheiden erfüllt werden. Der Prüfbericht der/des jeweiligen Systemteilnehmers:in wird daher an das entsprechende Sammel- und Verwertungssystem, bei dem der/die Systemteilnehmenden lizenziert ist, übermittelt werden.
Beauftragte Prüfer:innen
Für die zu prüfenden Kalenderjahre von 2023 bis 2025:
- Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
- Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH
- Holztrattner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH
Prüfungsort
Die Prüfungen werden in ganz Österreich durchgeführt und können sowohl remote als auch vor Ort bei den Systemteilnehmenden stattfinden.
Um eine hohe Prüfungsqualität gewährleisten zu können , werden die Prüfer:innen von der EAK stichprobenartig begleitet. Dies gewährleistet, dass die Prüfungsprozesse den festgelegten Qualitätsstandards entsprechen und ein durchgängig hohes Niveau über sämtliche Prüfungen hinweg sichergestellt wird.
Ablauf einer Systemteilnehmer-Prüfung
- Auswahl der Systemteilnehmenden durch das Stichprobenverfahren der EAK
- Ankündigungsschreiben samt Einladung zu einer Informationsveranstaltung der EAK
- Prüfungsvorbereitung durch die jeweilige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- Terminvereinbarung und Übermittlung der Anforderungsliste durch den/die Prüfer:in
- Übermittlung der angeforderten Unterlagen durch den/die Systemteilnehmende:n an den/die Prüfer:in
- Durchsicht und Prüfung der erhaltenen Unterlagen durch den/die Prüfer:in
- Kontaktaufnahme durch den/die Prüfer:in bei Unklarheiten oder unzureichenden Informationen
- Remote- bzw. Vor-Ort-Prüfung
- Erstellung und Übermittlung des Prüfberichts durch die jeweilige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an die EAK
Informationsveranstaltungen
Nach der Stichprobenauswahl durch die EAK werden die ausgewählten Systemteilnehmenden schriftlich mittels einem Ankündigungsschreiben informiert und zur Teilnahme an einer Online-Informationsveranstaltungen eingeladen. Da es sich um erstmalige Prüfungen durch die EAK handelt, wird dringend empfohlen, diese Veranstaltungen zu nutzen, um die Prüfungsvorgehensweise zu verstehen und offene Fragen abklären zu können.
Hier finden Sie die Präsentation und Q&A zur Online- Informationsveranstaltung auf Deutsch und Englisch.
Berechnungsmethoden
Zulässige Berechnungsmethoden
- Artikelspezifische Echtermittlung
- Nach Stück: Vollständige Liste der EEG und / oder GBATT nach Stückzahl
- Mit Echtgewichten: Vollständige Listen der EEG und / oder GBATT und „ermittelte“ Echtgewichte durch
- technische Produktdatenblätter
- eigene Wiegungen (Zubehörteile sind abzuziehen)
- Durchschnittsgewichtermittlung (nur anzuwenden, wenn keine Echtgewichte vorliegen)
- Es sind die vorgegebenen Durchschnittsgewichte pro Tarifkategorie der EAK zu verwenden („Durchschnittsgewichte für EEG„)
- Hinweis: Für das Prüfungsjahr 2023 gelten die Durchschnittsgewichte von 2021 bis 2023, für das Prüfungsjahr 2024 die Durchschnittsgewichte von 2024 bis 2026.
Nicht zulässige Berechnungsmethoden
- Schätzungen
- Fortschreiben der Mengen
Kontakt
Kontaktieren Sie uns
Wenn Sie Fragen haben oder mit uns in Kontakt treten möchten, können Sie das jederzeit tun. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.