Das
Team
Von der Öffentlichkeitsarbeit und Unternehmensadministration, über die Bereiche Finanzen und Controlling, bis hin zum Thema Abfallwirtschaft/Stoffstromanalyse und Datawarehouse – so individuell wie die Anforderungen unserer Geschäftsparnter:innen, sind auch die Spezialgebiete unserer Teammitglieder.
Die Mitarbeiter:innen der Koordinierungsstelle freuen sich, Sie bei allen Ihren Anliegen unterstützen zu können.
Team
Dipl. Ing. Michael Merstallinger
Abfallwirtschaft & Datenmanagement
Unternehmen
Im Rahmen der AWG-Novelle im Jahr 2004 wurde in Bezug auf die Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie (Waste Electric and Electronic Equipment) in nationales Recht der Grundstein für die Gründung einer Koordinierungsstelle gelegt.
Die Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle Austria GmbH (EAK) wurde am 11. Mai 2005, kurz nach der Kundmachung der Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO), als Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet und im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter der Firmenbuchnummer 263326w eingetragen.
Am 25.7.2005 wurde die EAK per Bescheid durch das Umweltministerium mit der Erfüllung der im § 13b Abs 1. AWG 2002 festgelegten Aufgaben für den Bereich der Elektro- und Elektronikaltgeräte für 10 Jahre betraut. Diese Betrauung wurde im Jahr 2015 um weitere 10 Jahre verlängert.
Mit dem Inkrafttreten der AWG-Novelle 2008 in Verbindung mit der daraus resultierten Batterienverordnung wurde die Betrauung der EAK im Juni 2008 für 10 Jahre per Bescheid des Umweltministeriums um den Bereich der Gerätealtbatterien sowie teilweise auch der Fahrzeugaltbatterien erweitert. Diese Betrauung wurde im Jahr 2018 ebenfalls um weitere 10 Jahre verlängert.
Die EAK ist eine gemeinnützige Gesellschaft, mit dem Ziel der Förderung des Gemeinwohls und des Umweltschutzes, insbesondere durch die Koordination der Sammlung und Verwertung von Abfällen, die der Elektroaltgeräteverordnung sowie der Batterienverordnung unterliegen.
Eigentümerstruktur
Die EAK als zentrale Koordinierungsplattform
Ein wichtiger Grundsatz, den die EAK bei ihrer Arbeit immer berücksichtigt, ist die Gleichbehandlung der Primärverpflichteten und sämtlicher Sammel- und Verwertungssysteme im Elektroaltgeräte und Altbatterienbereich sowie aller anderen Wirtschaftsteilnehmer, die von ihrer Tätigkeit berührt werden (Kommunen, Handel, Entsorger u. dgl.).
Kontakt
Kontaktieren Sie uns
Wenn Sie Fragen haben oder mit uns in Kontakt treten möchten, können Sie das jederzeit tun. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.